1962 Im August konstitutiert sich die “Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen”; ihr gehören Vertreter der Wirtschaftsprüfer, der Buchprüfer und des Deutschen Industrie- und Handelstages an.
1963 Im Frühjahr bilden sich Zulassungs- und Prüfungsausschüsse für das Wirtschaftsprüferexamen.
1964 Die Wirtschaftsprüferkammer erlässt erstmals Grundsätze zur Berufsausübung und Berufsnormen: “Richtlinien für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer”.
1969 Nach langjährigen Beratungen legen Wirtschaftsprüferkammer und Bundessteuerberaterkammer Entwürfe für gesetzliche Regelungen zum “Einheitsberuf Wirtschaftsprüfer-Steuerberater” vor. Diese werden jedoch nicht realisiert.
1986 Zum 1. Januar tritt das Bilanzrichtliniengesetz auf der Grundlage dreier EG-Richtlinien der Jahre 1978, 1983 und 1984 in Kraft. Der Beruf des vereidigten Buchprüfers, der nunmehr mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung prüfen darf, wird erneut eröffnet.