1962-1986 Vom nationalen zum internationalen Recht (Bilanzrichtliniengesetz)

1962  Im August konstitutiert sich die “Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen”; ihr gehören Vertreter der Wirtschaftsprüfer, der Buchprüfer und des Deutschen Industrie- und Handelstages an.

1963  Im Frühjahr bilden sich Zulassungs- und Prüfungsausschüsse für das Wirtschaftsprüferexamen.

1964  Die Wirtschaftsprüferkammer erlässt erstmals Grundsätze zur Berufsausübung und Berufsnormen: “Richtlinien für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer”.

1969  Nach langjährigen Beratungen legen Wirtschaftsprüferkammer und Bundessteuerberaterkammer Entwürfe für gesetzliche Regelungen zum “Einheitsberuf Wirtschaftsprüfer-Steuerberater” vor. Diese werden jedoch nicht realisiert.

1986  Zum 1. Januar tritt das Bilanzrichtliniengesetz auf der Grundlage dreier EG-Richtlinien der Jahre 1978, 1983 und 1984 in Kraft. Der Beruf des vereidigten Buchprüfers, der nunmehr mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung prüfen darf,  wird erneut eröffnet.