1933-1945 “Organ des Staates” im Nationalsozialismus

1933  In der Sitzung am 3. April beschließt der Vorstand des Wirtschaftsprüferverbandes “Institut der Wirtschaftsprüfer” (IDW), die “Gleichschaltung” des Verbandes einzuleiten; die beiden jüdischen Vorstandsmitglieder müssen das Vereinsorgan verlassen.

1934  Das Reichswirtschaftsministerium führt die Pflichtmitgliedschaft für alle Wirtschaftsprüfer beim IDW ein, das Institut wird zu einer “Art öffentlich-rechtlicher Einrichtung”.

1935  Im Februar schliessen sich zahlreiche deutsche Versicherungsgesellschaften zur „Haftpflicht-Versicherungsgemeinschaft für Wirtschaftstreuhänder“ zusammen und versichern Wirtschaftsprüfer gegen Risiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit.

1936  Das IDW richtet für die systematische Aus- und Fortbildung der Berufsangehörigen “Fachlehrgänge” und “Fachwochen” ein.

1936  Der „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ initiiert die Bildung des „Wirtschaftstreuhänder-Pool 1936“. Ihm gehören zehn deutsche Versicherungsgesellschaften an. Der Pool sichert Wirtschaftsprüfer und andere Angehörige des Revisions- und Treuhandwesens gegen Vermögensschäden ab.

1937  Im November wird der Berufsstand der Bücherrevisoren erstmals reichweit einheitlich geregelt. Die Berufsangehörigen führen die Berufsbezeichnung “vereidigter Bücherrevisor und Wirtschaftstreuhänder NSRB” (Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund/NSRB).

1937  Mit Erlass des Reichswirtschaftsministeriums vom 18. Dezember werden alle neu zugelassenen Wirtschaftsprüfer verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

1938  Am 15. Juli wird die „Versicherungsstelle für Wirtschaftstreuhänder“ mit Sitz in Berlin durch ministeriellen Erlass geschaffen. Elf Versicherer beteiligen sich an der „Versicherungsstelle“. Sie versichert neben Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch unbeeidigte Bücherrevisoren, Revisions- und Treuhandgesellschaften und genossenschaftliche Prüfungsverbände.

1938  Vom 19. bis 23. September findet in Berlin der 5. Internationale Writschaftsprüferkongress in Berlin statt.

1940  Das Reichswirtschaftsministerium ordnet am 11. März für alle vereidigten Bücherrevisoren den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an.

1941 Der Reichswirtschaftsministerium ordnet am 19. August den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend für alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgsellschaften an.

1943 Mit der Verordnung des Reichswirtschaftsministerium vom 23. März wird die “Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder” geschaffen, in der alle Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und vereidigte Buchprüfer (vormals: Bücherrevisoren) vereint werden.