1873 Weltweite Börsenkrise. Zahlreiche, zum Teil in betrügerischer Absicht, gegründete Unternehmen brechen zusammen. Die Juristen Heinrich Wiener und Jacob Friedrich Behrend sprechen der Bilanz einen zentralen Informationswert über den wirtschaftlichen Zustand von Aktiengesellschaften zu. Sie fordern eine jährliche Pflichtprüfung durch externe Revisoren, da Aufsichtsräte die ihnen zugedachte Kontrolle nicht vornehmen könnten.
1879 Zum 1. Oktober tritt die Reichskonkursordnung in Kraft. Auch Bücherrevisoren werden zu Konkursverwaltern bestellt.
1881 Die Schulze-Delitzsch-Genossenschaften beschliessen, die Buchrevision verpflichtend einzuführen.
1883 Am 14. Juni beschliessen die Raiffeisen-Genossenschaften auf ihrem Genossenschaftstag in Bonn, die obligatorische Buchrevision einzuführen.
1884 Der Gesetzgeber schreibt für Aktiengesellschaften eine Prüfung des Gründungsvorganges vor. Aktionäre können “besondere Revisoren” zur Prüfung der Bilanz bestellen. Aktiengesellschaften werden verpflichtet, ihre Bilanzen im Reichsanzeiger zu veröffentlichen.
1887 Die erste landesgesetzliche Regelung zur Beeidigung von Bücherrevisoren unter Beteiligung der Handelskammer wird in Lübeck geschaffen. 1888 folgt Hamburg, 1889 Bremen.
1889 Das am 1. Oktober in Kraft tretende Genossenschaftsgesetz schreibt die Buchrevision für Genossenschaften verpflichtend vor.
1890 Am 27. März wird die Deutsche Treuhand-Gesellschaft als Deutsch-Amerikanische Treuhand-Gesellschaft unter maßgeblicher Initiative der Deutschen Bank gegründet.
1896 Am 17. November gründen einige Bücherrevisoren in Berlin den “Verband Berliner Bücherrevisoren” (VBB).
1898 Am 20. Januar beschließt der VBB die Ausdehnung seiner Tätigkeit auf das gesamte Reichsgebiet und nennt sich nun “Verband Deutscher Bücherrevisoren” (VDB).
1898 Im April eröffnet in Leipzig die erste Handelshochschule Deutschlands. Bedeutende Betriebswirtschaftler wie Eugen Schmalenbach, Heinrich Nicklisch und Fritz Schmidt werden in den nächsten Jahren hier studieren. Im selben Jahr entstehen Handelshochschulen in Aachen sowie in St. Gallen, Schweiz (Handelsakademie) und in Wien, Österreich (Exportakademie).
1900 Auf der Grundlage des Handelskammergesetzes (§ 42 I) in der Fassung von August 1897 in Verbindung mit der Reichsgewerbeordnung (§ 36 I) in der Fassung von Juli 1900 erhalten Handelskammern das Recht, Bücherrevisoren zu beeiden.