Buchvorstellung: Revisions- und Treuhandwesen, 1926

1926 erschien das erste Grundlagen-werk zum “Revisions- und Treuhand-wesen” als Band 10 der von renom-mierten Betriebswirtschaftlern herausgegebenen Reihe “Grundriß der Betriebswirtschaftslehre”.

 

Entstehungszusammenhang: Revisionsverbände & Aktienrechtsreform

„Der plötzliche, gewaltige, alles fortreißende Elan, der […] die Bewegung kraft seines ur-gewaltigen Schwunges zum Ziele führt.“ Mit großem Enthusiasmus begrüßte Dr. Wilhelm Voss das Jahr 1926. Der Syndikus des 1896 gegründeten „Verbandes Deutscher Bücher-revisoren“ (VDB) hoffte auf die Verwirklichung eines seit Jahren angestrebten Ziels: der gesetzlichen Regelung der Berufsverhältnisse von Bücherrevisoren und Treuhändern. Gemeinsam mit dem 1919 entstandenen „Treuhandverband“ (Verband deutscher Treu-hand- und Revisionsgesellschaften) veröffentlichte der VDB im Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf.1 Für die Verbände des deutschen Revisions- und Treuhandwesens (RT-Wesen) war das Jahr 1926 ein ereignisreiches Jahr. Von Banken gegründete sogenannte Bankentreuhandgesellschaften, die zu den größten Deutschlands zählten, schlossen sich zum „Reichsbund Deutscher Treuhand-Aktiengesellschaften“ zusammen. Im Juli fand der 1. Internationale Accountant-Kongress in Amsterdam statt. In der niederländischen Haupt- stadt trafen Revisoren aus zahlreichen europäischen Ländern und den USA zusammen, um sich über Berufsregelungen, Berufsausbildung sowie Fragen des Bilanz- und Rech- nungswesens auszutauschen. Der Vorsitzende des VDB, Friedrich Bünger, war Mitglied des Kongresspräsidiums.2

Im selben Jahr wurde das Thema Aktienrechtsreform in der deutschen Wirtschaft, Wis-senschaft und Wirtschaftspresse in zahlreichen Publikationen diskutiert. Der Deutsche Juristentag richtete 1926 eine Kommission ein, um der Frage einer Aktienrechtsreform nachzugehen. Ihr gehörten Größen aus Wirtschaft (Georg Solmssen, Disconto-Gesell-schaft), Rechtswissenschaft (Max Hachenburg und Julius Flechtheim) und Betriebswirt-schaft (Eugen Schmalenbach) an. Der Staat wurde aktiv. Er richtete 1926 eine Enquete-Kommission ein, die sich unter anderem mit „Wandlungen in den wirtschaftlichen Organi-sationsformen“ befasste: Ende 1925 hatten sich mehrere Chemieunternehmen zur I.G. Farben, einem der weltweit größten Chemiekonzerne, zusammengeschlossen. Anfang 1926 hatten einige Unternehmen der Schwerindustrie die Vereinigten Stahlwerke gegrün-det. Dieser Montankonzern war einer der größten deutschen Unternehmen. In der zuneh-menden Unternehmenskonzentration, für die die vorgenannten Fusionen als prominente Beispiele stehen, sahen Reformbefürworter einen wichtigen Grund für Veränderungen im Aktienrecht.3

Weitere wichtige Themen der Reformdiskussion waren Publizität und Auskunftspflicht der Unternehmensleitung gegenüber den Aktionären. Hierzu gehörte ein seit Jahrzehnten kon-trovers diskutierter Punkt: die Einführung einer jährlichen, obligatorischen Prüfung der Bi-lanzen von Aktiengesellschaften.4

Betriebswirtschaftslehre & Prüfungswesen

Der Aufsatzband „Revisions- und Treuhandwesen“ wurde im Herbst 1926 veröffentlicht. Herausgeber der Reihe waren vier Professoren der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Köln, Freiburg i.B. und Frankfurt a.M.: Eugen Schmalenbach, Deutschlands  angesehenster Betriebswirtschaftler, sein vormaliger Assistent Walter Mahlberg, sein vormaliger Schüler Ernst Walb sowie Fritz Schmidt. Die noch junge Betriebswirtschafts-lehre hatte sich seit der Jahrhundertwende zügig in die Hochschullandschaft integriert und während des Ersten Weltkrieges erste Anerkennung in der staatlichen Wirtschaftsverwal-tung erhalten. Sie beanspruchte ausdrücklich, als Wissenschaft praktische Probleme in Unternehmen zu lösen5 Ihr inhaltlicher Schwerpunkt in den 1920er Jahren waren das in- terne und externe Rechnungswesen.6. Der Sammelband trägt zwar den Titel „Revisions- und Treuhandwesen“, beschäftigt sich jedoch fast nur mit dem Revisions- oder auch Prüfungswesens in der privaten Wirtschaft, sofern es von externen Prüfern vorgenommen wird. Die Aufgabe eines Treuhänders bestand in der Interessenvertretung in Vermögens- fragen. Für Bücherrevisoren und Treuhandgesellschaften waren Treuhandaufgaben allerdings in ihrem Dienstleistungsangebot von untergeordneter Bedeutung.

Autoren & Themen

Der Aufsatzband versammelt einen schwedischer und elf deutsche Autoren, zehn von ihnen waren promoviert. Es handelte sich um Professoren und Lehrende an Universitäten und Handelshochschulen sowie um Funktionäre verschiedener Verbände des RT-Wesens (darunter der schon genannte Herr Bünger), Direktoren von Treuhandgesellschaften und den Beamten eines Landesfinanzamtes. Den Auftakt der 13 Aufsätze bildet eine Abhand-lung zur historischen Entwicklung und aktuellen Situation des RT-Wesens in Europa und einigen außereuropäischen Staaten. Der Autor geht auf Ausbildung und Examen von Revi-soren, auf Revisorenverbände sowie auf Unternehmensformen und Honorare ein. Eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der Entwicklung, Organisation und Bedeutung des Buch- und Betriebsprüfungsdienst der Reichsfinanzverwaltung schließt den Band ab. Weitere Verfasser widmen sich verschiedenen Prüfungsobjekten (Bilanzprüfung, Rentabi-litäts- und Erfolgsprüfung, ständige Revision, Prüfung der Kreditwürdigkeit oder von Ver-mögenswerten). Ferner beinhaltet der Band Aufsätze zu Revisionsgebieten (Bankrevision, Genossenschaftsrevision) und Revisionsorganen (Bücherrevisoren, Treuhandgesellschaf-ten) sowie zu Revisionsmethoden und zu Anforderungen an einen lesbaren, übersichtlich gestalteten Revisionsbericht.

Fazit

Vor dem Hintergrund der zeitgenössischen Diskussion um die Reform des Aktienrechts, das der Bilanzprüfung von Aktiengesellschaften womöglich schon bald einen bedeutenden Platz  zuwies, nahmen Betriebswirtschaftslehre und Berufsangehörige des RT-Wesens mit der Publikation die Chance wahr, das externe Prüfungswesen in seiner ganzen Breite vorzustellen und zugleich über das Leistungsvermögen auf wissenschaftlichem Niveau zu informieren. Der Band zeigt einerseits, dass das Prüfungswesen einen festen Platz in der Wissenschaft hat und zum „Grundstock“ der Betriebswirtschaftslehre gehört 7. Zugleich wird deutlich, dass die Tätigkeit von Bücherrevisoren oder Treuhandrevisoren auf akade- mischer Grundlage beruhen sollte. Angesichts angloamerikanische Prüfungsgesellschaf- ten wie Price Waterhouse und Lybrand, Ross Bros. & Montgomery, die sich Mitte der 1920er Jahren in Berlin, Düsseldorf oder Hamburg niedergelassen hatten, kann der Sammelband zudem als eine Marketingmaßnahme gegen unliebsame Konkurrenz verstanden werden.8

 

  1. Voß, W.: Was erwarten wir berufspolitisch vom Jahre 1926, in: Zeitschrift des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren, 1926, S. 1-5, Zitat S. 4 []
  2. Voss, Wilhelm: Handbuch für das Revisions- und Treuhandwesen, Stuttgart 1930, S. 30, 38, 39, 46 []
  3. Schubert, Werner: Die Entwürfe der Weimarer Republik zur Reform des Aktienrechts, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 103. Bd., 1986, S. 140-198, hier: S. 141-144; Enquete-Kommission: „Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft“, 3. Arbeitsgruppe des I. Unterausschusses. Auch der Arbeitsgruppe lieferten die juristischen Koryphäen Flechtheim und Hachenburg Gutachten. []
  4. Alsheimer, Herbert: Von der Gründerkrise zum Zusam-menbruch der Frankfurter Allgemeine-Versicherungs-Aktiengesellschaft, in: Die Wirtschaftsprüfung, Heft 16/1988, S. 471-478, hier: S. 471. []
  5. vgl. „Geleitwort“ zur gesamten Reihe, ohne Seitenangabe. []
  6. Mantel, Peter: Betriebswirtschaftslehre und Nationalsozialismus. Eine institutionen- und personengeschichtliche Studie, Wiesbaden 2009, S. 17f, 20f. []
  7. vgl. „Vorwort“ der Herausgeber zu Band 10, ohne Seitenangabe. []
  8. Markus, Hugh Brian: Der Wirtschaftsprüfer. Entstehung und Entwicklung des Berufes im nationalen und internationalen Bereich, München 1996, S. 12f. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ute Pothmann (17. Januar 2017). Buchvorstellung: Revisions- und Treuhandwesen, 1926. Abgehört. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ah4s


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.