Dieser Beitrag beschreibt den Inhalt von Wirtschaftsprüfer-Verzeichnissen aus der Zeit von 1960 bis 1980 und stellt den Quellenwert für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte dar.
Öffentliche Register der Wirtschaftsprüfer
Die Führung öffentlicher Register für wirtschaftliche Sachverständige hat eine lange Tradition. 1908 veröffentlichte die Magdeburger Handelskammer ein etwa 100 Seiten umfassendes Verzeichnis als großformatiges Buch; es enthält die Namen und weitere Daten aller reichsweit von Gerichten und Handelskammern vereidigten Bücherrevisoren. In den 1920er Jahren gab der Verband Deutscher Bücherrevisoren (VDB) wiederholt Listen seiner Mitglieder in Heftform heraus.1 Mit der Konstituierung des Berufes „Wirtschaftsprüfer“ im Jahr 1931 wurde ein Register öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer und zugelassener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtend vorgeschrieben.2
Der 1932 gegründete Berufsverband „Institut der Wirtschaftsprüfer“ (IDW) veröffentlichte die Namen und Wohnsitze der ersten 280 bestellten Wirtschaftsprüfer erstmals im Frühjahr 1932 und dann fortlaufend in den „WP-Mitteilungen“ nach der Reihenfolge der Bestellungen. In den 1930er Jahren gab der Verband, der seit 1934 Pflichtorganisation aller Wirtschaftsprüfer war, in unregelmäßigen Abständen gedruckte Wirtschaftsprüferverzeichnisse heraus. Sie enthalten ein Register in alphabetischer Ordnung sowie eines nach Wohnsitzen der Prüfer. Die Verzeichnisse geben Auskunft über Studienabschlüsse und akademische Titel der Prüfer. Außerdem informieren sie über die innere Organisation des Verbandes: Genannt werden die Namen des Institutsführers, der Mitglieder des Führerrates sowie der Vorsitzenden der zunächst 14, nach der Expansion des nationalsozialistischen Regimes nach Österreich, ins „Sudetenland“ und nach Danzig, 17 „Bezirksgruppen“. Der Institutsführer kam aus dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB).
Die Mitgliedschaft der Prüfer in dieser NS-Organisation war freiwillig und wurde im Verzeichnis durch ein Sternchen neben dem Namen gekennzeichnet. Etwa 90 Prozent aller Wirtschaftsprüfer waren Mitglied im NSRB.3
Grundlegender Inhalt der Verzeichnisse
Die nunmehr „WP-Verzeichnis“ genannten Register der Jahre 1960 (5. Auflage), 1970 (6. Auflage) und 1980 (9. Auflage) enthalten jeweils ein alphabetisches Verzeichnis aller Berufsangehörigen und ein Ortsverzeichnis. Die Verzeichnisse nennen zusätzlich zu den Vor- und Zunamen der Berufsangehörigen viele weitere Angaben: Privatadressen, Studienabschlüsse, akademische Titel, weitere Zulassungen, z.B. als Steuerberater oder Rechtsanwalt sowie die Formen der Berufsausübung, z.B. freiberufliche Tätigkeit in einer eigenen Praxis, Assoziierungen mit anderen Wirtschaftsprüfern oder eine Anstellung in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ferner beinhalten sie zusammenfassende statistische Daten und Angaben zur inneren Organisation des Berufsverbandes IDW und der seit 1961 bestehenden Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Die Anzahl aller Berufsangehörigen wuchs zwischen 1960 und 1980 von 1.517 auf 3.867. Die Zahl weiblicher Berufsangehöriger stieg in diesen Jahrzehnten von 23 auf 82 an.4
Berufsverband „Institut der Wirtschaftsprüfer“
Das IDW ist ein Verein und die Mitgliedschaft ist freiwillig. 1980 gehörten etwa 90% der Prüfer und Prüfungsgesellschaften „im Bundesgebiet und in Westberlin“ dem Berufsverband an. Der Verein besaß eine Geschäftsführung in Düsseldorf und fünf Landesgruppen und Landesgeschäftsstellen im „Bundesgebiet“. In „Berlin“ fungierte das rechtlich selbständige „Institut der Wirtschaftsprüfer Berlin e.V.“ als (sechste) Landesgeschäftsstelle und Landesgruppe. Die Verzeichnisse nennen die Namen des Geschäftsführers des IDW sowie der Leiter der Landesgeschäftsstellen und derjenigen Wirtschaftsprüfer, die die Aufgabe eines Landesgruppenleiters innehaben. Auch die Namen der ehrenamtlich tätigen Berufsangehörigen werden aufgeführt: Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder, Mitglieder der zahlreichen Fachausschüsse und Arbeitskreise, des Ehrenrates und Ehrenmitglieder sowie außerordentliche Mitglieder.5
Ferner nennt das Verzeichnis die Namen von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und persönlich haftenden Gesellschaftern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht Wirtschaftsprüfer sind. Schließlich kann man dem Verzeichnis diejenigen IDW-Mitglieder entnehmen, die den deutschen Berufsstand in Organen und Gremien internationaler Organisationen vertreten. Dies sind zum einen europäische Organisationen wie die 1951 begründete Union Européenne des Experts Comptables Economiques et Financiers (U.E.C) mit ihren Organen und Kommissionen sowie die „bilateralen Konsultationsausschüsse“.6 In den 1970er Jahren kamen das International Accounting Standards Committee (IASC) und die International Federation of Accountants (IFAC) mit ihren Organen und Ausschüssen hinzu.7
Wirtschaftsprüferkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Kammer wurde 1961 mit der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) begründet, um die „beruflichen Selbstverwaltungsaufgaben“ zu erfüllen. Alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie alle Buchprüfer, deren Anzahl sich nach dem Zweiten Weltkrieg stark verringert hatte, müssen Mitglieder der Kammer sein. Ebenso die bereits genannten Personen, die keine Wirtschaftsprüfer sind, aber Prüfungsgesellschaften leiten. Auch die Kammer verfügt über einen Hauptsitz und Landesgeschäftstellen. Der Vergleich der Verzeichnisse der Jahre 1970 und 1980 zeigt, dass noch 1970 eine Personenidentität zwischen dem Personal der Kammer und des Verbandes in der Geschäftsführung am Hauptsitz und in den Geschäftsstellen bestand. Neben den Mitgliedern der Organe – Vorstand und Beirat – führt das Verzeichnis des Jahres 1980 die Mitglieder der Zulassungs- und Prüfungsausschüsse (ZPA) auf, die an die Landesgeschäftsstellen angegliedert sind. Nach Gründung der Kammer wurde dort und nicht mehr in den ZPA bei ausgewählten Industrie- und Handelskammern das Wirtschaftsprüferexamen abgenommen.8 Zudem nennt das Verzeichnis diejenigen Berufsangehörigen, die an die Wirtschaftsprüfer-Berufsgerichte berufen sind.9
Schließlich werden diejenigen Personen aufgeführt, die Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen“ (Arge) sind. Neben den fünf „Vertretern des Berufs“ sind dies fünf Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelstages, der auch den Geschäftsführer des Gremiums stellt. Hinzu kommen als „ständige Gäste“ der Präsident der WPK, der Vorstandsvorsitzende des IDW und ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, das gemäß § 66 WPO die Staatsaufsicht über Kammer und Arge führt.10 Die Arbeitsgemeinschaft trat die Nachfolge des „Großen Fachrates“ an, der im Mai 1936 vom IDW ins Leben gerufen worden war. Ihm gehörten Vertreter mehrerer Ministerien und Aufsichtsämter, des Reichsfinanzhofs und mehrerer Wirtschaftsgruppen, vor allem Vertreter der Industrie und der Banken, sowie seitens des Instituts die Vorsitzenden der Fachausschüsse an.11 Wie das Verzeichnis des Jahres 1960 zeigt, hatte der Große Fachrat 33 Mitglieder, darunter 17 Vertreter der Wirtschaft, sechs Behördenmitglieder und zehn Wirtschaftsprüfer.
Quellenwert: Wirtschaftsprüferverzeichnisse als Forschungsgrundlage
Die auf Personen ausgerichteten Verzeichnisse sind ein guter Ausgangspunkt für Fragestellungen zur Mikroebene der Berufsentwicklung, zur sozialgeschichtlichen Bürgertumsforschung des Wirtschaftsexperten sowie zu Forschungen im Kontext der nationalen und internationalen Wirtschaftsentwicklung.
Die Daten und Angaben ermöglichen erste Analysen: Wer gehörte zum ehrenamtlichen Führungspersonal des Vereins und der Kammer? Gab es personelle Überschneidungen zwischen beiden Institutionen? Welche Berufsangehörigen nahmen Aufgaben in welchen Gremien und Ausschüssen wahr? In welchem Umfang beteiligten sich weibliche Berufsangehörige an der nationalen und internationalen Facharbeit? Blieben Berufsangehörige über Jahrzehnte in den Gremien? Mit welchen Themen beschäftigten sich die Fachausschüsse? Wie veränderten sich die Schwerpunkte der Facharbeit über die Jahrzehnte? Welche Schlüsse lassen Assoziierungen von Wirtschaftsprüfern innerhalb eines Ortes zu? Waren Wirtschaftsprüfer in der jeweiligen Stadtgesellschaft präsent? Gab es Wirtschaftsprüferdynastien? Wie veränderten sich die Formen der Berufsausübung über die Jahrzehnte? Welche Rolle spielte das Leitungspersonal von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den Berufsorganisationen?
Welche Bedeutung hatte der direkte institutionalisierte Austausch zwischen den Berufsorganisationen, Behörden und Vertretern der Wirtschaft im Großen Fachrat und in der Arbeitsgemeinschaft? Und wie veränderte sich diese Bedeutung im Laufe der Jahrzehnte? In welchem Verhältnis standen diese formalisierten Kommunikationsgremien zu der anlässlich der Berufsgründung geschaffenen „Hauptstelle für die öffentlich bestellte Wirtschaftprüfer“?12
- Das „Bücherrevisoren-Verzeichnis, hrsg. im Auftrage der Handelskammer zu Magdeburg“ enthält Wohnsitz und Alter des Revisors sowie die beeidende Instanz, das Jahr der Beeidigung und Anmerkungen zu weiteren Tätigkeiten; VDB-Mitgliederverzeichnisse 1921, 1925 und 1929. [↩]
- Siehe Satzung der „Hauptstelle für die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“, § 4 Aufgaben, Ziffer 6, abgedruckt in Schlegelberger, F., Quassowski, L., Schmölder, K.: Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, Berlin 1932, S. 421. [↩]
- Wirtschaftsprüferverzeichnisse 1936, 1939, 1940, hrsg. vom IDW, WP-Mitteilungen 1932, S. 22-28, hrsg. vom IDW; Jahresbericht des Instituts der Wirtschaftsprüfer für das Jahr 1938 – vertrauliche Fassung – Vorlage zur Sitzung des Verwaltungsrates am 6. Febr. 1939, Berufsstatistik, Blatt 4 – Berufsstruktur nach dem Stande vom 31.12.1938, Ziffer 3) Politische und sonstige Gliederungen (Magazin des IDW, Düsseldorf, Signatur: 5 J 14); der VDB veröffentlichte in seinen Mitteilungen die Namen derjenigen Mitglieder, die zu Wirtschaftsprüfern bestellt wurden. [↩]
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde erstmals 1951 ein WP-Verzeichnis herausgegeben. [↩]
- 1960 gab es 10 nationale Fachausschüsse beim IDW, 1980 waren es 10 Ausschüsse und 14 Arbeitskreise. [↩]
- Der erste Ausschuss wurde 1966 gegründet; 1970 gab es 3 Ausschüsse; 1980 waren es 6 Ausschüsse. [↩]
- IASC, 1973 gegründet, Ziel: Vereinbarung von weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards; IFAC, 1977 in München gegründet, Weltverband der Wirtschaftsprüfer, erster Präsident war der Deutsche Reinhard Goerdeler. [↩]
- Im Verzeichnis des Jahres 1970 sind die ZPA nicht aufgelistet. [↩]
- Kammer für Wirtschaftsprüfersachen beim Landgericht Düsseldorf, Senat beim OberLG in Düsseldorf und Senat beim Bundesgerichtshof. [↩]
- Die Arge erhielt ihre Grundlage durch § 65 der WPO vom 24.7.1961. Im Verzeichnis des Jahres 1970 ist die Arge nicht aufgeführt. Heute gibt es die Arge nicht mehr. [↩]
- Reichsfinanzministerium, Reichsministerium des Innern, Reichswirtschaftsministerium, Reichsjustizministerium, Reichsgruppe Banken, Reichsgruppe Versicherungen, Reichsgruppe Industrie, Reichskommissariat für das Kreditwesen, Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung; „Erweiterung der Facharbeit des Instituts“ in: WP-Nachrichten, vertrauliche Mitteilungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer 1936, S. 5, 133; WP-Nachrichten, vertrauliche Mitteilungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, 1937, S. 95, 96 (Liste der Miglieder des Großen Fachrats). [↩]
- Später „Hauptstelle für das öffentliche Prüfungs- und Treuhandwesen“, vgl. WP-Verzeichnis 1960, S. XVIII, XIX. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ute Pothmann (5. November 2020). Netzwerke & Prosopographie – WP-Verzeichnisse als Quelle. Abgehört. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ah88