Im Anwalts- und im Steuerberaterberuf stellen Frauen heute etwa ein Drittel der Berufsangehörigen. Im Wirtschaftsprüferberuf sind es hingegen weniger als ein Fünftel. Mein Betrag skizziert ein Forschungsvorhaben, das anhand quantitativer und qualitativer Aspekte die Entwicklung weiblicher Angehöriger des Wirtschaftsprüferberufes darstellen möchte. Ferner frage ich nach Gründen, warum der „Frauenanteil“ in diesem Prüferberuf noch heute deutlich geringer ist als die weibliche Präsenz in den beiden anderen verkammerten Berufen.
Entstehung des Prüferberufes
1905 forderte der gerichtlich beeidigte Bücherrevisor Edwin Rüdiger auf dem Kölner Verbandstag des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren (VDB), dass Bücherrevisorinnen von einer Beeidigung durch Handelskammern ausgeschlossen werden sollten: Ihnen gehe der „erweiterte Blick“ ab und „kritische Durchforschungen“ vorzunehmen seien sie nicht in der Lage. Die Beeidigung hob die Beeideten aus der Menge der als Bücherrevisoren praktizierenden Personen hervor, sie war ein kundenwirksames Qualitätsmerkmal. Die beeidenden Institutionen – seit 1900 waren dies vor allem kommunale oder regionale Handelskammern – hatten, wie die strenge Forderung nach einem Ausschluss allein wegen des Geschlechts nahelegt, offenbar weniger Vorbehalte gegenüber Frauen als ein männlicher Berufsangehöriger.1
Der Beruf des öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers wurde 1931 konstituiert. Wirtschaftsprüfern war die aktienrechtliche Pflichtprüfung (Bilanzprüfung von Aktiengesellschaften) exklusiv vorbehalten. Der wichtigste Akteur von staatlicher Seite im Konstituierungsprozess des Berufes, Ministerialrat Dr. Otto Frielinghaus aus dem Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, betonte, dass Frauen „selbstverständlich“ den Beruf des Wirtschaftsprüfers ausüben können. Zu den ersten Angehörigen des Berufes (eine weibliche Berufsbezeichnung gab es damals nicht) gehörten zahlreiche Bücherrevisoren und auch eine Bücherrevisorin.2
Ausgangspunkte
Bei meiner Recherche zu Bücherrevisorinnen stellte ich fest, dass es im Berlin des Jahres 1908 unter 77 vereidigten Bücherrevisoren eine einzige Frau gab. Der reichsweit agierende VDB zählte Ende der 1920er Jahren unter seinen rund 840 Mitgliedern neun weibliche Berufsangehörige, also etwa 1 Prozent. Sie kamen aus fünf bedeutenden Großstädten des (damaligen) Deutschen Reiches: Berlin (3), Königsberg (2), Leipzig (1), Stuttgart (1) und München (2). Aus den Reihen des VDB wurde im Frühjahr 1932 die Berliner Bücherrevisorin Adele Seeger zum Wirtschaftsprüfer öffentlich bestellt. Das Adressbuch der Metropole Berlin weist für das Jahr 1938 drei weibliche Wirtschaftsprüfer auf, das des Jahres 1943 zwei.
Frauen entschieden sich in der Folgezeit nur selten für den Wirtschaftsprüferberuf. Der Anteil der Prüferinnen an den Berufsangehörigen lag Ende der 1980er Jahre bei 4 Prozent und Ende der 1990er Jahre bei 8 Prozent.3
Vorgehensweise
Die quantitative Entwicklung lässt sich an nicht nur am wachsenden Anteil weiblicher Berufsangehöriger über die Zeit ausmachen; es lässt sich auch nach der Verteilung im Inland fragen. Gab es bestimmte Städte oder Regionen in Deutschland, in denen Frauen überproportional vertreten waren? Wenn ja, woran lag das?
Zahlreicher noch sind die Fragen, die qualitative Merkmale betreffen: In welchem Umfang wurden (vereidigte) Bücherrevisorinnen zu Wirtschaftsprüfern öffentlich bestellt? Welche Wirtschaftsprüferinnen prüften bedeutende Konzerne, welche übernahmen Führungspositionen in Prüfungsgesellschaften? Ab wann hatten weibliche Berufsangehörige Ehrenämter in Berufsorganisationen (Institut der Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, internationale Organisationen) inne? Sind berufliche Übertritte in Führungspositionen der Privatwirtschaft oder in Behörden feststellbar? In welchem Umfang publizierten weibliche Wirtschaftsprüfer, ab wann übten sie eine Lehrtätigkeit an Hochschulen aus? Wurden Wirtschaftsprüferinnen mit Festschriften geehrt?
Schon mit Schaffung des Wirtschaftsprüferberufes zeigte sich, dass zahlreiche zum Wirtschaftsprüfer bestellte Personen ein Studium, vor allem das der neu entstehenden Betriebswirtschaftslehre, abgeschlossen hatten. Heute haben 95 Prozent der Berufsangehörigen einen Hochschulabschluss. Es stellt sich daher die Frage nach einem Zusammenhang zwischen Studierendenquote von Frauen und Berufsaufnahme.4
Die Frage des Studienabschlusses stellt sich auch für den Beruf des Bücherrevisors, der in den späten 1930er Jahren die Bezeichnung „Buchprüfer“ erhielt und der neben dem des Wirtschaftsprüfers bis heute existiert. Aktuell haben etwa 60 Prozent der Berufsangehörigen ein Studium abgeschlossen. Im Zuge gesetzlicher Regelungen wurde der Buchprüferberuf mehrfach geschlossen und wieder geöffnet. Berufsangehörige hatten daher wiederholt die Möglichkeit, nach Ablegen einer Prüfung in den Wirtschaftsprüferberuf zu wechseln. Wie viele weibliche Berufsangehörige nahmen den Wechsel vor?5
Meine Untersuchung konzentriert sich auf Deutschland und bezieht die Entwicklung im Anwalts- und Steuerberaterberuf vergleichend ein.
Quellen
Neben dem im Auftrag der Handelskammer zu Magdeburg 1908 herausgegebenen „Verzeichnis der Bücherrevisoren“ ziehe ich Wirtschaftsprüfer- und Buchprüferverzeichnisse sowie Mitgliederstatistiken der Wirtschaftsprüferkammer (die auch Berufsorgan für Buchprüfer ist), Periodika der Berufsorganisationen sowie ggf. Mitgliedsakten der Berufsorganisationen „Institut der Wirtschaftsprüfer“ und Wirtschaftsprüferkammer heran.
- Zitat siehe Rüdiger, Edwin: Die Vereidigung ungeeigneter Personen als Bücherrevisoren und –Revisorinnen, in: Vorträge gehalten auf dem I. Verbandstage des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren, Berlin 1905, S. 17. [↩]
- Frielinghaus, Otto: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, Berlin 1932 (2. Auflage), S. 16. Zum Anteil von Frauen an den Berufsangehörigen der genannten Berufsgruppen siehe Mitgliederstatistik der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 1.1.2018, Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zum 1.1.2017 sowie die Berufsstatistik 2016 der Bundessteuerberaterkammer; nach erfolgreicher Prüfung wird gem. § 15 „als Wirtschaftsprüfer bestellt“, gem. § 18 (1) können Frauen die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüferin“ führen, gem. § 128 (2) können Frauen die Berufsbezeichnung „vereidigte Buchprüferin” führen, siehe Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vom 24.7.1961 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 19.6.2020; vgl. meinen Blogbeitrag „Männlich, preußisch, Akademiker“ vom 16.4.2018 https://abgehoert.hypotheses.org/961. [↩]
- Siehe 50 Jahre Selbstverwaltung im öffentlichen Interesse 1961-2011, hrsg. von der Wirtschaftsprüferkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin 2011, S. 50, 65; „Verzeichnis der Bücherrevisoren“ 1908, hrsg. im Auftrag der Handelskammer zu Magdeburg; Mitgliederverzeichnisse des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren aus den Jahren 1921, 1925 und 1929. [↩]
- Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Berufes ist ein Studium bis heute nicht, vgl. § 8 der WPO vom 24.7.1961 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 19.6.2020, Mitgliederstatistik der Wirtschaftskammer vom 1.1.2020, S. 7. [↩]
- Berufsregelungen: Wirtschaftsprüferordnung 1961, 5. WPO-Novelle 2004/ endgültige Schließung des Buchprüferberufes, aktienrechtliche Regelung: Bilanzrichtliniengesetzes 1986, siehe Berufliche Selbstverwaltung im öffentlichen Interesse 1961-2011, hrsg. von der Wirtschaftsprüferkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, S. 26, 47, 49, 79, 1961 gab es etwa 1.150 Angehörige des Buchprüferberufes; aktuell gibt es rund 2.380 Buchprüfer, davon sind etwa 340 weiblich, ferner gibt es etwa 12.000 Wirtschaftsprüfer und 2.500 Wirtschaftsprüferinnen, vgl. Mitgliederstatistik der WPK (Wirtschaftsprüferkammer), Stand 1.1.2020, S. 3. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ute Pothmann (10. Oktober 2020). Fehlt der „erweiterte Blick“? Frauen im Wirtschaftsprüferberuf im 20. Jahrhundert. Abgehört. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ah86