„Erster Deutscher Wirtschaftsprüfertag“, Bad Harzburg, Juni 1934.

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Der Beitrag bildet den Auftakt zu meiner dreiteiligen Serie „Wirtschaftsprüferkongresse in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland“. In den Jahren 1934, 1936 und 1938 trafen sich Angehörige des Revisions- und Treuhandwesens auf zwei nationalen Tagungen in Bad Harzburg (1934) und in Weimar (1936) sowie auf einem internationalen Kongress in Berlin (1938). Dieser Beitrag stellt die erste Tagung vor, beschreibt den berufspolitischen Kontext und formuliert Forschungsfragen. Mein besonderes Interesse gilt der öffentlichen Berichterstattung.

 

Quellen: Öffentlich zugängliche Medien

1. Teilnehmende, Programm und Berichterstattung

Am Samstagabend, dem 23. und am Sonntagvormittag, dem 24. Juni 1934 veranstaltete der Wirtschaftsprüferverband „Institut der Wirtschaftsprüfer“ (IDW) die Tagung in Bad Harzburg, das seinerzeit dem Land Braunschweig angehörte. Berichte über die Tagung finden sich in der vom IDW herausgegebenen Fachzeitschrift „Der Wirtschaftsprüfer“ (WP), in der Braunschweiger Tageszeitung (BT) vom 26. Juni 1934 und in der „Nationalen Wirtschaft“, der Zeitschrift der Fachgruppe Wirtschaftsrechtler im Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ). Die Tagung gliederte sich in einen politischen (Samstag) und einen berufspolitischen Teil (Sonntag). Am Samstag sprachen Vertreter des IDW, des BNSDJ, des Reichswirtschaftsministeriums (RWiM) und der braunschweigischen Landesregierung. Am Sonntag referierte ein Wirtschaftsprüfer „Aktuelle Berufsfragen“. Die Berichte der WP und BT hoben zu Beginn die Bedeutung der Veranstaltung hervor, „deren viele Auswirkungen vielleicht erst in einer späteren Zeit erkenntlich“ werden (BT) und die sich am „besondere(n)“ Interesse von „Behörden und Wirtschaft“ und an der „regen“ Teilnahme „offizieller Vertreter“ von „Reichs- und Landesbehörden“ sowie „wichtiger“ Partei- und Wirtschaftsorganisationen (WP) und der „Anwesenheit des gesamten Vorstandes“ des IDW (BT) ablesen lasse.1

Mehrere Personen wurden mit ihren Funktionen namentlich genannt: So der „bisherige“ Vorsitzende des IDW, „Pg.“ Otto Wanieck, der „kommissarische“ Vorsitzende des IDW, „Pg.“ und „Reichsfachgruppenleiter der Wirtschaftsrechtler“ im BNSDJ, Dr. [Otto] Mönckmeier, der „Wirtschaftsprüfer Reinold Specht, Dortmund, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht“ und „Ministerialrat Dr. Kiesel“ von der Landesregierung. Die WP nannte namentlich zwei Vertreter der „Hauptstelle für die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“: „Geheimrat Huber“ und „Dr. Borstel“, die die BT im Hinblick auf deren Funktionen unter der Bezeichnung „Industrie- und Handelstag“ fasste. Nur die WP nannte als Teilnehmende „zahlreiche Vertreter […] der berufsständischen Organisationen.“ Die in der Tageszeitung genannten anwesenden Vertreter des „Reichsnährstandes“ und der „Deutschen Rechtsfront“ wurden in der WP hingegen nicht erwähnt.2

Den „langjährigen und sachkundigen Referenten für das Wirtschaftsprüferwesen im RWiM“ (WP), „Oberregierungsrat“ Dr. [Elmar] Michel, dessen Vortragsinhalt die WP in einer halben Spalte zusammenfasste, nannte die BT nur namentlich. Der von der BT angekündigte „großangelegte(n) Vortrag“ von Mönckmeier nahm mit etwa 15 Zeilen lediglich ein Drittel des Raumes ein, der dem „Hauptreferat“ (WP) von Specht, zugleich das einzige Referat des Sonntags überhaupt, von der BT eingeräumt wurde. In der WP erhielt Mönckmeiers Rede knapp drei von sieben Spalten. Nur die „Nationale Wirtschaft“ brachte die Rede in (vermutlich) voller Länge (etwa neun Spalten). Während die WP den Vertreter der braunschweigischen Landesregierung nur mit begrüßenden Aussagen in ihren Text aufnahm, zitierte ihn die BT inhaltlich: Kiesels Aussage zur „große(n) Bedeutung der Wirtschaftsprüfer im Wirtschaftsleben“ folgt dessen „Erinnerung“, dass „Adolf Hitler in Bad Harzburg zum ersten Male vor einem großen Kreise über sein wirtschaftliches und politisches Programm gesprochen habe.“

2. Wirtschaftsprüfer als „politisches Instrument“

Der Ministerialbeamte Michel und der Parteifunktionär Mönckmeier machten die Zuhörenden mit der Position der Wirtschaftsprüfer im „Verhältnis von Staat, Bewegung und Volk“ bekannt. Michel qualifizierte den Wirtschaftsprüfer als „Exponent(en) der staatlichen Wirtschaftsführung“ und „Träger einer Staatsfunktion“. Zwischen der „Berufsführung“ der Wirtschaftsprüfer und der „unmittelbaren Staatsführung“ bestehe eine „enge Verbindung“. Ziel sei es, das „Ansehen des Wirtschaftsprüferberufes zu heben“, da die „staatliche Aufsicht über die Wirtschaft in Zukunft […] noch mehr vertieft“ werde. Voraussetzung für die einwandfreie Arbeit des Wirtschaftsprüfers sei dessen Unabhängigkeit. Diese sei dadurch gewährleistet, dass das IDW „und seine(r) Mitglieder in den“ BNSDJ eingegliedert wurden (WP). Mönckmeier knüpfte an diese Eingliederung an, die die besondere Verantwortung der Wirtschaftsprüfer für „das Wohl der Gesamtheit des Volkes“ zeige, denn „die Wirtschaft“ sei künftig „nicht mehr nur eine Domäne des Eigennutzes“ – Ziel unternehmerischer Tätigkeit sei die „Bedarfsdeckung“ (WP). Zum Verhältnis von Unternehmer und Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf diese Grundsatzaussagen zitierte die BT den BNSDJ-Gruppenleiter mit der Kritik, dass „Betriebsführer [keine] Forderungen stellen [dürfen], die der Wirtschaftsprüfer zwar vom Standpunkt seines Gewissens nicht gutheißt, aber unter dem Druck der Konkurrenz doch erfülle“ (BT). Die Prüfungspflicht eines Wirtschaftsprüfers habe nicht nur die Bilanz, sondern „das Gesamtwirken, die Gesamtbedeutung“ eines Unternehmens zu erfassen. Die Position der Wirtschaftsprüfer fasste Mönckmeier als die der „Rechtswahrer der deutschen Wirtschaft“ und „unmittelbare(n) Träger des staatlichen Willens“ zusammen (WP). Der Wirtschaftsprüferberuf sei „ein politisches Instrument geworden, mit dem der Staat die Wirtschaft zum Vorteil des Ganzen zweckmäßig zu führen vermag.“ Zum Verhältnis zwischen Staat und „Bewegung“ wies Mönckmeier darauf hin, dass das Reichswirtschaftsministerium „sachlich“ und die NSDAP-Gliederung BNSDJ „ideenmäßig“ für die Wirtschaftsprüfer zuständig seien (WP). Mönckmeier forderte von den Berufsangehörigen, „Gegensätze“ untereinander aufzugeben. Er kündigte neue Berufsordnungen, eine Gebührenordnung und die Einrichtung einer Ehrengerichtsbarkeit an (WP). Über die Ehrengerichtsbarkeit berichtete auch die BT.

3. Berufsgrundsätze und politische Aufgabe der Wirtschaftsprüfer

Der Bericht der WP listete viele Themen auf, die der Wirtschaftsprüfer Specht in seinem Vortrag besprach. Inhaltlich führte die Fachzeitschrift das Thema der Unabhängigkeit des Prüfers im Zusammenhang mit angemessenen Prüfungsgebühren aus und die Aussagen Spechts zur Vorbildung und zum Wirtschaftsprüferexamen. Specht legte den Zuhörenden die Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer in nationalsozialistischer Weise aus: Erneut die Unabhängigkeit ansprechend, forderte er, der Wirtschaftsprüfer müsse Betriebsführern entgegentreten, die dem allgemeinen Wohl und dem Willen der Staatsführung nicht entsprechen. Zur Eigenverantwortlichkeit des Prüfers gehöre es, festzustellen, ob das im Unternehmen steckende Volksvermögen ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwaltet werde. Die Anerkennung des Wirtschaftsprüferberufes durch den Nationalsozialismus verpflichte die Berufsangehörigen, ihre Tätigkeit in den Dienst der Volksgemeinschaft zu stellen und das große Aufbauwerk Adolf Hitlers zu unterstützen. Die BT stellte aus der Rede Spechts die Einbindung des IDW in den BNSDJ und die Führung durch einen Parteifunktionär heraus. Specht verlangte, dass der Wirtschaftsprüferberuf einig und geschlossen auftreten müsse, um den Anforderungen des „Führers“ gerecht zu werden. Die prüferische Unabhängigkeit solle dem Wohl des Staates und der Allgemeinheit dienen. Vom Examenskandidaten sei neben der Befähigung auch die nationalsozialistische Gesinnung nachzuweisen. Abschließend erinnerte Specht an die Erwartungen des „Reichsrechtsführers“ Hans Franks, dass die Wirtschaftsprüfer als „Notare der Wirtschaft“ die „Sachwalter des Volksvermögens“ seien und beim „Aufbau des neuen Reiches“ mitzuhelfen haben.

Berufspolitischer Kontext

Der seit 1932 bestehende Berufsverband der Wirtschaftsprüfer IDW hatte im Frühjahr 1933 die beiden jüdischen Vorstandsmitglieder aus dem Institutsvorstand ausgeschlossen und sich dafür ausgesprochen, die Bestellung von Wirtschaftsprüfern „jüdischer Abkunft“ auszusetzen. Zudem hatte er sich dem BNSDJ korporativ angeschlossen. Das Reichswirtschafts- und das Reichsjustizministerium verliehen dem Institut im Mai 1933 die Position der „allein maßgebliche(n) Standesvertretung“ für Wirtschaftsprüfer. Wenige Tage vor dem Kongress, am 14. Juni 1934, ordnete das RWiM die Pflichtmitgliedschaft aller Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Institut an – dies hatte das IDW schon 1933 gefordert. Zur vom Juristenbund erhofften Auflösung des Instituts kam es daher nicht. Allerdings musste Wanieck, aggressiver Antisemit und NSDAP-Mitglied, den IDW-Vorsitz an den BNSDJ-Mann Mönckmeier abgeben.3

Forschungsfragen

1. Medien und Inhalte

Die Berichte zur Fachtagung im „Wirtschaftsprüfer“, der Braunschweiger Tageszeitung und der „Nationalen Wirtschaft“ bieten die Möglichkeit, methodisch vergleichend vorzugehen (Struktur, Inhalt, Chronologie): Welche Unterschiede zeigen sich in der Berichterstattung zwischen der regionalen Tageszeitung und den Fachzeitschriften? Es wäre zu fragen nach der Leserschaft und den unterschiedlichen Schwerpunkten, die die Berichte setzten. Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten weisen die Ausführungen Michels und Mönckmeiers auf? Wie definieren die Redner die Berufsgrundsätze „Unabhängigkeit“ und „Eigenverantwortung“ im Vergleich zur Zeit vor der „Machtergreifung“? Und welche Auffälligkeiten zeigt das Vokabular? Michel und Mönckmeier veröffentlichten ihre Positionen 1935 in einem Sammelband, in dem Specht zum Wirtschaftsprüferexamen publizierte. Sind im Aufsatzband Modifizierungen zur Berichterstattung der vorgenannten Medien festzustellen? Insbesondere ein Vergleich der Aussagen Mönckmeiers in seinem Aufsatz aus dem Jahr 1935 ist aufgrund des Abdrucks der vollständigen Rede zur Tagung des Jahres 1934 in der „Nationalen Wirtschaft“ möglich.4

2. Ort, Organisationen und Personen

Zu fragen wäre nach der Wahl des Tagungsortes: Denn in Bad Harzburg hatten sich drei Jahre zuvor republikfeindliche Parteien und Verbände als „Nationale Opposition“ präsentiert und zum Sturz der Regierungen im Reich und in Preußen aufgerufen. In der braunschweigischen Kleinstadt hatte der Verband Deutscher Bücherrevisoren im Juni 1932 seine Jahrestagung veranstaltet.5

Die in den Berichten genannten Institutionen und Verbände wären zu analysieren im Hinblick auf ihre Beziehung zum Wirtschaftsprüferberuf und zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern, insbesondere zur Frage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung. Es stellt sich auch die Frage nach möglichen Wirkungen der Aussagen auf die Auftraggeber von Prüfungen, speziell Unternehmen. Ferner wären die genannten Einzelpersonen in den historischen Kontext einzuordnen und ihre Bedeutung für den Wirtschaftsprüferberuf festzustellen. Schließlich sind die Bedeutung der Tagung für den Wirtschaftsprüferberuf und die Position des Wirtschaftsprüferverbandes sowie mögliche Konflikte, die aus den politischen Anforderungen an die einzelnen Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die berufsethischen Grundsätze resultierten, zu untersuchen.

  1. „Der Wirtschaftsprüfer“, 3. Jg., S. 281-283 – Nr. 13/14, Juli 1934; Mönckmeier, Otto: Wandel im Berufsinhalt des Wirtschaftsprüfers, Rede, gehalten auf dem ersten Wirtschaftsprüfertag in Bad Harzburg, in: Die Nationale Wirtschaft (später mit dem Untertitel „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht u. Wirtschaftspolitik – Organ des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes“), 2. Jg., 1934, S. 332-336; eine weitere berufsinterne Quelle bilden die “WP-Nachrichten – vertrauliche Mitteilungen” des IDW, 1934, S. 170-203. []
  2. Wanieck war Vorstandsmitglied der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Treuhand-Vereinigung“. Die BT schrieb den Namen Mönckmeiers fortlaufend falsch: „Mönkmeier“, „Möckmeier“; den Wirtschaftsprüfer Specht nannte die BT „Wirtschaftsführer“; die „Hauptstelle“ ist das zentrale Berufsgremium, das grundlegende Berufsregelungen beschließt; seine Mitglieder kommen aus den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem Wirtschaftsprüferberuf; Geheimrat Oberregierungsrat Dr. Fritz Huber war geschäftsführendes Präsidialmitglied der Deutschen Industrie- und Handelstages, vgl. „Der Wirtschaftsprüfer“, 1933, Nr. 1, S.3f. []
  3. Zur den Ereignissen und Otto Wanieck siehe, Pothmann, Ute: „Ära Voss“ Zur Karriere des Wirtschaftsprüfers Dr. Wilhelm Voss (1896-1974) in der Konsolidierungsphase des NS-Regimes 1933/1934, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 2017, 58(1), S. 279-316, hier: 291, 294, 298, 302f. []
  4. Hermann Anatol Ertel (Hg.): „Wirtschaftsprüfung. Ein Handbuch für das Revisions- und Treuhandwesen“, Bd. 2, Berlin 1935, hierin: Michel, Elmar: Der Wirtschaftsprüfer als Organ des Staates S. 30-39, Mönckmeier, Otto: Der Wirtschaftsprüfer als Rechtswahrer in der Wirtschaft S. 40-49; Specht, Reinhold: Das Wirtschaftsprüfer-Examen, S. 81-94; Bernd Rüthers, Martin Schmitt: Die juristische Fachpresse nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, in: JuristenZeitung, 43. Jg./1988, Nr. 8, S. 369-377. []
  5. Zur „Harzburger Front“vgl. https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0206_har&l=de; zudem hatte Hitler Anfang 1932 im Freistaat Braunschweig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. []

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