Vorgestellt wird die 1926 in 2. Auflage (Nachdruck) erschiene Studie von Dr. Walter Nachod mit dem Titel „Treuhänder und Treuhandgesellschaften in Grossbritannien, Amerika und Deutschland“. In seiner Schrift geht Nachod ausführlich auf den „eigentümlichen Charakter“ der 1890 errichteten ersten deutschen Treuhandgesellschaft ein und verdeutlicht trotz zurückhaltender Formulierungen das zwielichtige Geschäftsgebaren der Deutschen Bank, die die „Deutsche Treuhand-Gesellschaft“ mitbegründete.
Entstehungszusammenhang
Die Studie war erstmals 1908 als 28. Ergänzungsheft in der von Prof. Dr. Karl Bücher herausgegebenen Reihe „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft“ publiziert worden.1
Hintergrund der Neuveröffentlichung im Jahr 1926 dürften die zahlreichen Aktivitäten von Verbänden und Gesellschaften des deutschen Revisions- und Treuhandwesens gewesen sein, für Angehörige dieses Berufszweiges eine gesetzliche Regelung zu schaffen: So veröffentlichte der „Verband Deutscher Bücherrevisoren“ gemeinsam mit dem „Treuhandverband“ einen Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Von Banken gegründete Treuhandgesellschaften, die zu den größten Deutschlands zählten, schlossen sich zum „Reichsbund Deutscher Treuhand-Aktiengesellschaften“ zusammen. Im Sommer des Jahres fand der 1. Internationale Accountant-Kongress in Amsterdam statt. Der Deutsche Juristentag richtete eine Kommission zum Thema „Aktienrechtsreform“ ein und die Reichsregierung bildete eine Enquete-Kommission, die sich vor dem Hintergrund zunehmender Unternehmenskonzentration mit „Wandlungen in den wirtschaftlichen Organisationsformen“ befassen sollte. [vgl. meinen Artikel zu „Revisions- und Treuhandwesen“]
Der Autor wertete anglo-amerikanische Gesetzestexte, Gremienberichte, Prospekte US-amerikanischer „Trust-Companies“ sowie Geschäftsberichte deutscher Treuhandgesellschaften und das Reichsgesetzblatt aus, ferner etwa 30 Bücher und Aufsätze überwiegend in deutscher Sprache und zwei Zeitschriften. Die etwa 150-seitige Schrift beginnt mit einer kurzen Einleitung, der vier Kapitel folgen: zum englischen Treuhandrecht (45 Seiten), zu amerikanischen Trust-Companies (30 Seiten) sowie zur „Schutzvereinigung“ (10 Seiten) und dem mit mehr als 50 Seiten umfangreichsten Abschnitt über deutsche Treuhandgesellschaften. Schlussbemerkungen und fünf Tabellen mit betriebswirtschaftlichen Daten von gut 1.300 Trust-Companies in 51 US-amerikanischen Regionen bilden den Abschluss der Schrift.
Anlass für den Autor, dem Publikum einen Vergleich anglo-amerikanischer und deutscher Treuhandgesellschaften zu bieten, war seine Feststellung, dass in Deutschland „eigenartige(n) Gebilde“ entstanden seien, die die „uralten Rechtsbegriffe der Treuhand und des Treuhänders“ neu belebt haben. Die wesentlichen Aufgaben dieser deutschen Gesellschaften – Vermögensverwaltung für Dritte, Unterstützung „bedrängter Gläubiger“ und Bücher- und Bilanzrevision – gingen sämtlich auf anglo-amerikanische Vorbilder zurück.
Buchinhalt
Britische Trusts und Trustees – Vermögensverwaltung durch Privatpersonen
Der Autor stellt verschiedene Ausprägungen von Trusts vor, beschreibt die Rechtsverhältnisse der Treuhänder (Trustees) und nennt die Anlagemöglichkeiten: Investment-Trusts sind Sammelstellen für Inhaber geringer Kapitalbeträge, für die die Investoren im Gegenzug Obligationen oder Anteilsscheine erhalten. Das Kapital wird in Wertpapieren angelegt, bevorzugt in Aktien der Bank of England, Obligationen britischer Eisenbahngesellschaften und Anleihen von Kommunen und Kolonien des Königreiches. Auch Institutionen, die religiöse oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, sowie einzelne Personen oder Familien lassen ihre Vermögen (beweglich, unbeweglich oder Rechte) als „Treuhandfonds“ verwalten. Die Vermögenswaltung wird fast ausschließlich von Privatpersonen (Trustees) übernommen. 1904 gab es in Großbritannien lediglich drei Trust-Companies.
US-amerikanische Trust-Companies – Vermögensverwaltungen durch Gesellschaften
In den USA hingegen entstanden schon im frühen 19. Jahrhundert Trust-Gesellschaften (mit Präsident, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Aktionäre) zur Verwaltung von Vermögen. Der Autor begründet die gegenüber den britischen Verhältnissen unterschiedliche Rechtsform mit der Größe und der dünnen Besiedlung des US-amerikanischen Territoriums sowie dem häufigen Besitzwechsel von Grund und Boden und den starken wirtschaftlichen Schwankungen im Land. Wegen dieser unsicheren Verhältnisse wurden Vermögensverwaltungen zunächst Versicherungsgesellschaften übertragen. Später verselbstständigte sich die Treuhandverwaltung in eigenen Gesellschaften, die sich schließlich zu Banken entwickelten. 1887 erließ New York als erster US-amerikanischer Staat eine gesetzliche Regelung für Trust-Companies.
Schutzvereinigungen – Interessenvertretung für Anleger
Der Autor beschreibt die Hintergründe, die Aufbauorganisation und die Tätigkeiten der in Europa erstmals in Großbritannien Mitte des 19. Jahrhunderts entstandenen privatrechtlichen Vereinigung „Council of the Corporation of Foreign Bondholders“, die die Interessen britischer Anleger gegenüber ausländischen Staaten vertrat, welche die von ihnen ausgegebenen Wertpapiere nicht mehr vollständig bedienten. Vergleichbare Schutzvereinigungen entstanden in Frankreich sowie Belgien und Deutschland – hier übernahmen Bankenkonsortien die Führung. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bildeten sich überstaatliche Finanzkontrollkommissionen, denen „die 6 Grossmächte“ Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Russland angehörten. Diese Kommissionen griffen in die Finanz- und Wirtschaftspolitik von „Schuldnerstaaten“ wie Griechenland, Portugal oder Türkei ein. Der Autor betont, dass die Interventionen „immer eine Frage der politischen Macht“ seien. „Tatsächlich ist man […] bisher nur eingeschritten gegen schwächere und bedrängte Staaten“ (S. 78, 87).
Deutsche Treuhandgesellschaften
„Die Gründung der ersten deutschen Treuhandgesellschaft steht in engem Zusammenhange mit der Geschichte der Deutschen Bank.“ Obgleich dem Autor „nur in äusserst [!] beschränktem Masse [!] […] sehr wenig authentisches“ Material zu Verfügung stehe, sei doch zu erkennen, das die 1890 gegründete „Deutsch-(Amerikanische) Treuhand-Gesellschaft“ (DTG) eine „eigentümliche Vermischung“ darstelle von (a) Investment-Trust, der „riskante(r) Wertpapiere“ kaufe, (b) Schutzvereinigung für deutsche Anleger, die in ausländische Wertpapiere investieren wollen und (c) Financial-Trust, der Kapital „für solche Unternehmungen“ beschaffe, „deren Anteile nur eine beschränkte Absatzmöglichkeit besitzen“, und die durch „Ausgabe von Aktien […] indirekt umlauffähig gemacht werden“ (S. 88-93).
Die Errichtung und Tätigkeit der DTG qualifiziert der Autor als „interessantes Experiment“: „Die Deutsche Bank, welche sich offenbar nicht zu stark in die nordamerikanischen Geschäfte verwickeln wollte, benutzte die in Deutschland bisher wenig bekannte Form der finanziellen Trustgesellschaft, um ein Tochterinstitut zu gründen, das, ganz von ihr abhängig, ihre amerikanischen Geschäfte weiter [!] betreiben und doch zugleich das eigene Risiko der Bank vermindern sollte“ (S. 94). Man möge, so der Autor, „jene Verbindung von spekulativem Geschäft mit gut organisierten Schutzmassregeln [!] nicht als wirtschaftlich bedenklich […] verurteilen.“ Nur dürfe man „nicht verhehlen, dass das eigentliche Treuhandprinzip mit einem derartigen Institut nur sehr geringe Berührungspunkte“ habe (S. 95).
Bilanzprüfung
Nach dem Kurseinbruch im US-amerikanischen Eisenbahnmarkt – aus diesen Papieren bestand der Effektenbesitz der DTG –, wechselte die Gesellschaft ihr Aufgabengebiet: Ausführlich beschreibt der Autor die Tätigkeiten der Treuhand-Gesellschaft als erfolgreichere Saniererin und Bilanzprüferin seit 1900, die in den Folgejahren auch andere Banken veranlassten, Treuhandgesellschaften zu gründen. In anglo-amerikanischen Ländern sei die Bilanzprüfung hingegen kein Aufgabengebiet von Trust-Companies, sondern von Angehörigen eines speziellen Berufszweigs, den Accountants, deren historische Entwicklung, Interessenvertretung und Ausbildung der Autor darstellt. Abschließend stellt sich für den Autor die Frage nach der Unparteilichkeit der Bilanzprüfung durch Treuhandgesellschaften bei gleichzeitiger finanzieller und personeller Verflechtung mit denjenigen Großbanken, die die Gesellschaften gegründet haben. Dennoch gehören für Nachod diese neuen „Kontrollorgane(n) […] zu den erfreulichsten Erscheinungen in unserem deutschen Wirtschaftsleben“ (S. 137, 142).
Schlussbemerkung
Nachods Schrift bietet ausführliche Darstellungen der gesetzlichen Vorschriften für britische Trustees und US-amerikanische Trust-Companies. Die Begriffe „trust“ und „Treuhand“ rufen positive Assoziationen hervor: sie stehen für Vertrauenswürdigkeit, Verlässlichkeit und Sicherheit. Während Treuhänder in Großbritannien und Treuhandgesellschaften in den USA eine sichere Geldanlage und einer zuverlässige Vermögensverwaltung garantierten, hatten die Begründer der ersten deutschen „Treuhandgesellschaft“ anderes im Sinn.
Nachod beschreibt 1908 das, was erneut in einer Studie des Jahres 2015 detailliert dargestellt wird. Behauptete die Deutsche Bank bei der Gründung der DTG noch, dass die Gesellschaft den Absatz „guter amerikanischer Werte“ besorgen wolle (S. 93), wussten ihre Gründer sehr genau, dass sich die Geschäfte mit ihrem „einzigen Partner“ in den USA, dem deutschstämmigen Hasardeur Henry Villard, bereits zu einem hochriskanten Engagement entwickelt hatten. Die DTG sollte der „Deutschen Bank […] nicht nur dabei helfen, neues Kapital für Villards Projekte zu mobilisieren [!], sondern auch die Möglichkeit schaffen, eigene Papiere rasch zu veräußern und somit Risiken zu verlagern.“ Es handelte sich bei der „Treuhand-Gesellschaft“ überdies um eine Vertriebsorganisation, die „attraktive Provisionen“ erzielen sollte. In das „Comité, das die Kompetenz und Solidität der [DTG] verbürgen“ sollte, wurde ausgerechnet Villard berufen.2
- Zum erstmaligen Erscheinen der Studie siehe Gerstner, Paul: Die Entwicklung der Literatur über das deutsche Revisions- und Treuhandwesen, in: Archiv der Fortschritte betriebswirtschaftlicher Forschung und Lehre, 3. Jg., 1926, S. 145; zum international renommierten Wirtschaftswissenschaftler Karl Bücher (1847-1930) siehe: https://www.ub.uni-leipzig.de/ueber-uns/ausstellungen/ausstellungen-2012/karl-buecher/. [↩]
- vgl. Ziegler, D., Lesczenski, J., Bähr, J.: Vertrauensbildung als Auftrag – Von der Deutsch-Amerikanischen Treuhand-Gesellschaft zur KPMG AG, Berlin 2015, S. 22-33, insb. S. 25, Zitate S. 27, 29, 31. [↩]
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Ute Pothmann (10. März 2020). Nachod: Treuhänder und Treuhandgesellschaften, 1926. Abgehört. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ah7s