Dr. Wilhelm Voss (1896-1974) als sozialpolitischer Schriftsteller.

 

 

 

Voss publizierte in den 1920er Jahren zwei Schriften, in denen er sich mit dem wirtschafts- und sozialpolitischen Thema des Arbeitsverhältnisses auseinandersetzte. Dieser Beitrag informiert über die Inhalte der Veröffentlichungen und zeigt deren Quellenwert für die biografische Forschung zu Voss.

 

(1) Publikation: Wesen und Bedeutung der „Arbeitsgemeinschaft“ , 1922

Zwischen 1918 und 1923 arbeitete Voss als Referent bei der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie in Berlin und als Syndikus bei den Arbeitsgeberverbänden der chemischen Industrie in Berlin und Leipzig.1

1922 veröffentlichte Voss im „Archiv für exakte Wirtschaftsforschung (Thünen-Archiv)“, einer von seinem im Dezember 1921 verstorbenen Rostocker Doktorvater Richard Ehrenberg herausgegebenen Zeitschrift, den etwa 30-seitigen Aufsatz „Wesen und Bedeutung der <Arbeitsgemeinschaft>“ (Arbeitsgemeinschaft). Hierin behandelte Voss die Veränderung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch das Abkommen über die Gründung einer “Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands”, auch “Zentralarbeitsgemeinschaft” oder “Stinnes-Legien-Abkommen” genannt, vom 15. November 1918. Voss’ Text gliedert sich in die beiden Titel gebenden Kapitel, denen Voss eine siebenseitige Einleitung voran stellt, in der er sich in enthusiastischem Ton zustimmend zur Errichtung der Arbeitsgemeinschaft und ihren positiven Auswirkungen auf den „sozialen Organismus“ äußerte (S. 470). Sein Tadel, dass „der neuen Ordnung“ eine wissenschaftliche Grundlage fehle, weitete er im Folgenden zu einer grundsätzlichen Kritik an der „sozialpolitischen Wissenschaft“ als einer sich zu abstrakt und dogmatisch äußernden Disziplin aus (S. 473). Voss schloss mit dem Hinweis, dass die von Ehrenberg begründete „exakt-vergleichende Wirtschaftsforschung“ diejenige Methode sei, die Wissenschaft und Praxis wieder zusammenführen könne (S. 476).

Kapitel „Wesen“

Das elfseitige Kapitel „Wesen“ beginnt mit einer vierseitigen Darstellung der „Historische(n) Entwicklung“, in der Voss vorrangig die zwölf Grundsätze des Abkommens und die Unterzeichner auflistet. Im Abschnitt „Gegenwärtige Lage“ (eine Seite) gibt Voss im Wesentlichen zwei längere Zitate des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Reichsverbandes der Deutschen Industrie zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft wieder. Der fünfseitige Abschnitt „Merkmale der Arbeitsgemeinschaft“ enthält Angaben zu deren Aufbau, den Organe und den Aufgaben. Im das Kapital abschließenden vierten Abschnitt „Zusammenfassung und Definition“ (drei Seiten) beansprucht Voss, eine eigene Definition der „Arbeitsgemeinschaft“ zu geben, in der er die paritätische Organisation zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und den „friedlichen“ Ausgleich „auf dem Wege der Verständigung“ hervorhebt.

Kapitel „Bedeutung“

Im 13-seitigen Kapitel „Bedeutung“ ging Voss auf die Auswirkungen der Arbeitsgemeinschaft auf die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, die Tarifverträge, das Schlichtungswesen und die Räteorganisation (gemeint waren Betriebsräte) ein. Voss befürwortete die Ausschaltung behördlicher Schlichtungsausschüsse (S. 497) und die Mitbestimmung der Arbeitnehmerorganisationen in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen (S. 494); Tarifverträge (Arbeitszeit, Arbeitslohn) lehnte er als „schematisch“ ab (S. 495). Die Errichtung von Betriebsräten galt ihm als unvereinbar mit der Organisation der Arbeitsgemeinschaft (S. 498); stattdessen sollten „Betriebsarbeitsgemeinschaften“ als weitere Ebene nach der Zentralarbeitsgemeinschaft und den Reichsarbeitsgemeinschaften eingerichtet werden (S. 500f).2

(2) Publikation: Sozialpolitik als Wissenschaft, 1925

Drei Jahre später erschien, ebenfalls in Jena beim Gustav Fischer Verlag, die Publikation „Sozialpolitik als Wissenschaft – eine Untersuchung über Objekt, Aufgabe und Methoden der Sozialpolitik“ (Sozialpolitik) im Umfang von 65 Seiten. Zu dieser Zeit war Voss (seit 1924) als Syndikus für den in Leipzig ansässigen Verband Deutscher Bücherrevisoren und als Autor für dessen Verbandszeitschrift tätig.

Einleitung

Der Text gliedert sich in das Titel gebende Kapitel (42 Seiten) und das weitere Kapitel „Die Arbeitsgemeinschaft“ (23 Seiten), welche nicht durch Abschnittüberschriften strukturiert ist. In der den Kapiteln vorangestellten achtseitigen Einleitung stellte Voss die von ihm beobachteten Krisen in der praktischen Sozialpolitik einerseits und in der sozialpolitischen Wissenschaft andererseits dar: Sei die jüngste Vergangenheit durch zahlreiche inflationsbedingte und spannungsgeladene „Lohnkämpfe“ gekennzeichnet gewesen, ständen nun „Prinzipienkämpfe“ bevor. Rückblickend auf die Revolutionsphase 1918 lobt Voss euphorisch die „wirtschaftlichen Führer der Arbeiterschaft“. Gewerkschaften hätten „Arbeitermassen… aus der siegreichen Revolution“ in wenigen Tagen „in die friedliche Arbeitsgemeinschaft“ mit den Unternehmern geführt und „unser Volk vor dem völligen Chaos“ bewahrt (S. 3-5). In den folgenden Jahren habe jedoch die Sozialdemokratie, als politische Führung der Arbeiterschaft, die Gewerkschaften handlungsunfähig gemacht, während die politischen Führer der Unternehmerseite das Stinnes-Legien-Abkommen nach und nach ausgehöhlt haben. Im Ergebnis seien beide Seiten zum „Klassenkampf“ zurückgekehrt (S. 6f). Voss kritisierte namentlich den Unternehmer von Borsig, da dieser die Arbeiter nicht als „Teile einer Volksgemeinschaft“ akzeptiere (S. 8). Der sozialpolitischen Wissenschaft mangele es an der Klarheit zu ihrem Objekt, ihren Aufgaben und ihren Methoden. Die Wissenschaft müsse sich zunächst dieses nötige Fundament schaffen, um der praktischen Sozialpolitik „Ratschläge“ erteilen zu können (S. 9f). Voss wolle der Wissenschaft hierzu „Wege weisen, Richtungspunkte zeigen“ (S. 10).

Kapitel „Sozialpolitik“

Das Kapitel „Sozialpolitik“ ist unterteilt in die beiden Abschnitte „Objekt“ (20 Seiten) und „Aufgabe und Methode“ (12 Seiten). Voss präsentierte im Abschnitt „Objekt“ über viele Seiten ausführliche Zitate mehrerer Autoren, die eine Definition der wissenschaftlichen Sozialpolitik vorgelegt haben. Die Literatur, so Voss, mache deutlich, dass die „soziale Frage“ das Objekt der wissenschaftlichen Sozialpolitik sei. Ihr Ziel sei es, mittels „sozialer Reform“ festgestellte „soziale Mißstände“ (!) zu beseitigen. Voss kritisierte, dass die Definitionen „theoretisch nicht unterbaut“ seien und es ihnen an logischer Begründung und Klarheit fehle (S. 12, 15). Für Voss stellte sich statt der „sozialen Frage“ das Arbeitsverhältnis als das „Grundproblem der Sozialpolitik“ dar (S. 26). Als Objekt der wissenschaftlichen Sozialpolitik bestimmte Voss, der sich als „Sozialpolitiker“ bezeichnete (S. 29), die durch Abhängigkeit bestimmten Arbeitsbeziehungen zwischen gegnerischen Individuen oder Einzelgruppen einer „sozialen Gesamtgruppe“ (S. 29). Voss nahm für sich in Anspruch, bei der Objektbestimmung „das Werturteil zunächst vollkommen ausgeschaltet, den Begriff der Sozialpolitik objektiv bestimmt und so für die Theorie der Sozialpolitik ein eigenes Erkenntnisobjekt gefunden“ zu haben (S. 30). Unter „Methode“ (auf die „Aufgabe“ ging Voss nicht näher ein) verstand Voss die Klärung der „Frage der Berechtigung oder Notwendigkeit des subjektiven Werturteils in der sozialpolitischen Wissenschaft.“ Auch in diesem Abschnitt zitierte Voss ausführlich aus Untersuchungen einiger Autoren zum Thema. Er kam zu dem Schluss, dass „jedes subjektive Werturteil ausscheiden muß (!), daß (!) aber für die wissenschaftliche Behandlung der praktischen Sozialpolitik eine Art Werturteil wesentlich ist“ (S. 36). Das Werturteil müsse „objektiv bestimmt werden“ (S. 39). Diese Objektivität fand Voss im „Ideal“ der „inneren organischen Verbundenheit“, die zwischen den gegnerischen Individuen bzw. Einzelgruppen innerhalb der „Gesamtgruppe“ bestehe (S. 41). Das Ideal sah Voss in der Zentralarbeitsgemeinschaft (ZAG) verwirklicht.

Kapitel „Arbeitsgemeinschaft“

Zu Beginn des Kapitels „Arbeitsgemeinschaft“ stellte Voss den Entstehungshintergrund für die Bildung der ZAG sowie den organisatorischer Aufbau, Arbeitsgrundsätze und die Aufgaben der Reichsarbeitsgemeinschaften dar (S. 43-46). „Heute liegt die Arbeitsgemeinschaft in Trümmern“ fasste Voss die aktuelle Lage zusammen und forderte, dass die Arbeitsgemeinschaft vom Wirtschaftsleben auf „unser ganzes nationales Dasein übertragen werden“ solle. „Die Nation muss als Gemeinschaft erkannt werden“. Sie solle eine „organische Verbindung“ zwischen „Klassen und Ständen“ darstellen, die durch Nationalbewusstsein „innerlich verbunden“ seien (S. 50). Im Arbeitsleben solle sich diese Verbundenheit zwischen Arbeitgebern und Belegschaften in der Errichtung von Betriebsarbeitsgemeinschaften widerspiegeln. Denn Unternehmen seien Organismen, die von einem einheitlichen Willen zusammengehalten werden und Unternehmer wie Lohnarbeiter haben an der Unternehmung ein gemeinsames Interesse an deren Wohlergehen (S. 52, 54). Voss beanspruchte, „einige Fingerzeige“ zu geben, um den „wesentlichen Kern“ des Arbeitsverhältnisses freizulegen. Die „Kernfrage des ganzen Problems“ machte Voss an der „organschaftliche(n) Funktion und Arbeitsteilung“ fest, da die Einteilung der Arbeitnehmer bei Tarifverhandlungen den bedeutendsten Streitpunkt ausmache (S. 57, 63). Dieser Erkenntnis ließ Voss eine „Rangordnung“ der Arbeitskräfte vom Leitenden Angestellten bis zum ungelernten Arbeiter mit einer Charakterisierung ihrer jeweiligen Position folgen (S. 59-62). Der Text endet, nach einigen kurzen Ausführungen zu Lehrlingen und Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, recht unvermittelt mit Voss’ Behauptung, dass die „Betriebsarbeitsgemeinschaft tatsächlich die Gestaltung des Arbeitverhältnisses“ und das  „autonome sozialpolitische Ideal“ darstelle (S. 65).

Forschungsfragen

Welche Motive hatte Voss, schriftstellerisch tätig zu werden? Welche gesellschaftspolitischen Vorstellungen des Voss zeigen sich in den Texten? Liefern diese Vorstellungen Erklärungsmaterial für seine Handlungsweisen in der Zeit des Nationalsozialismus? Voss hat offensichtlich den Anspruch, sich als wissenschaftlich vorgehender Autor zu präsentieren und als politisch wirkender Publizist zu schreiben. Wie sind seine Aussagen in die zeitgenössische Literatur zur „Arbeitsgemeinschaft“ und in die historische Forschungsliteratur zum Thema einzuordnen? Überschreiten Voss’ Vorschläge den Rahmen der Politik der Arbeitgeberverbände Chemie? Wie nahe bleibt Voss den Vorstellungen seines Doktorvaters verbunden, dem er in beiden Publikationen wiederholt seine Ehrerbietung erweist? Gibt es Anknüpfungspunkte der beiden Schriften aus den Jahren 1922 und 1925 an Voss’ Thesen in seiner Dissertation aus dem Jahr 1918?

Nimmt man zu diesen drei Publikationen die Texte aus den Entnazifizierungsverfahren der Jahren 1947 bis 1950 sowie die unveröffentlichte 40-seitige Ausarbeitung aus dem Jahr 1972 zum Verhältnis zwischen Tschechen und Deutschen hinzu, können Struktur und Stilistik über einen Zeitraum von 50 Jahren in ihrem jeweiligen Kontext analysiert und verglichen werden. Welche Entwicklung haben Voss’ Denken und Schreiben genommen?3

  1. Bundesarchiv Berlin, SS-Führerpersonalakten 212B, Lebenslauf aus dem Jahr 1934; Staatsarchiv München SpkA K 1880 Dr. Voss Wilhelm, Bl. 33, Lebenslauf aus dem Jahr 1948. []
  2. Archiv für exakte Wirtschaftsforschung (Thünen-Archiv), Bd. 9, Heft 4, Jena 1922, S. 469-502; in diesem Band ist auf den Seiten 377 bis 412 (Heft 2/3) Voss’ Dissertation „Städtische Kleinsiedlung“ abgedruckt, die er 1918 mit dem Verfassernamen „Willy Voss“ als Monographie unter dem Titel „Die städtische Kleinsiedlung als Mittel zur Verringerung nachteiliger Einseitigkeit städtischer Wirtschaftsweise“ veröffentlicht hatte. Bereits 1921 hatte Voss in der chemisch-technischen Wochenschrift einen Beitrag zum Schlichtungsverfahren veröffentlicht (weitere bibliografische Angaben sind nicht bekannt). Zur „Konkurrenzgründung“ der  Betriebsräte, die als für die Arbeitsgemeinschaft „existentiell bedrohlich wahrgenommen“ wurden, siehe Andrea Rehling: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0132_zag&object=context&st=&l=de. []
  3. Alfred Amonn hat die „Sozialpolitik als Wissenschaft“ sehr negativ rezensiert, siehe: Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Bd. 50, 1926, S. 314-316; Entnazifizierungsakte siehe: Staatsarchiv München SpkA K 1880 Dr. Voss Wilhelm; Schrift aus dem Jahr 1972, siehe: Bundesarchiv Bayreuth, Ost-Dok. 22 Nr. 19 (28/72). []

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Ute Pothmann (11. Februar 2020). Dr. Wilhelm Voss (1896-1974) als sozialpolitischer Schriftsteller. Abgehört. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ah7q


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