Mein Forschungsvorhaben geht von der These aus, dass sich die Professionalisierung des Wirtschaftsprüferberufes in Deutschland vor allem aus der Tradition der Verflech-tungen von Banken und Industrie erklärt.
Bedeutende Veränderungen in Wirtschaft, Recht und Wissenschaft
Mit der sogenannten „Ländervereinbarung“, einem Verwaltungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Ländern, wurde 1931 der Wirtschaftsprüferberuf konstituiert. Im Gegensatz zu klassischen Professionen des Rechtsanwaltes und des Arztes erhielten die Wirtschaftsprüfer jedoch kein eigenes Berufsgesetz. Dabei hatten sich seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Handels- und das Steuerrecht, die kaufmännische Ausbil-dung und das Wirtschaftsleben derart verändert, dass die Herausbildung einer Prüferpro-fession, vor allem in Gestalt des Bücherrevisors, geradezu evolutionär nachvollziehbar erschien.1
Seit 1861 galten für alle Vollkaufleute umfangreiche Buchführungspflichten und eine jähr-liche Bilanzierungspflicht. Um 1900 wurde die Jahresbilanz der maßgebliche Ausgangs-punkt für die Gewinnverteilung. Die rechtliche Anerkennung der Jahresbilanz als definitiver Abschluss sicherte den Aktionären die ausbezahlte Dividende. Sie mussten diesen Ge-winn bei einer späteren Liquidation des Unternehmens nicht mehr zurückzahlen. Zugleich waren die Unternehmen verpflichtet, ein lückenloses Inventar zu erstellen, Vermögens-werte vorsichtig zu schätzen und Reserven für Risikolagen zu bilden. Die Miquelschen Steuerreformen des Jahres 1891 ordneten die Abgabe einer Steuerklärung verpflichtend an, deren Grundlage die Jahresabschlüsse auf der Basis ordnungsmäßiger Buchführung waren. Die Steuerreformen Erzbergers in der frühen Weimarer Republik ermöglichten mit der Reichsabgabenordnung des Jahres 1919 die Bestellung eines Bevollmächtigten für Steuersachen. Kaufleute und Gewerbetreibende ließen sich in Fragen der Buchführung und Steuerberatung zunehmend von kaufmännischen Sachverständigen unterstützen, insbesondere nach den Wirtschaftskrisen der Jahre 1900 und 1929 sowie im Zuge der Währungsreform 1923/24. Industrie- und Handelskammern begründeten ein Prüfungs- und Beeidigungswesen für diese Sachverständigen, nachdem die Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900 den „Bücherrevisor“ ausdrücklich aufgenommen hatte. 1898 wurde in Leipzig die erste Handelshochschule Deutschlands errichtet, die 1907 das erste Aufbaustudium zum Diplom-Bücherrevisor anbot. Was dort als Handelswissen-schaft begann, institutionalisierte sich in der Weimarer Republik als universitäre Wissen-schaft der Betriebswirtschaftslehre.2
Vergebliche Versuche einer gesetzlichen Berufsregelung
Dennoch gelang es weder dem Verband Deutscher Bücherrevisoren (VDB) noch dem Verband Deutscher Treuhand- und Revisionsgesellschaften (Treuhandverband) – also den mitgliederstärksten und ältesten Interessenorganisationen und genuinen Trägern des Prü-ferberufes – weder allein noch gemeinschaftlich, den Staat davon zu überzeugen, den Beruf des „Bücherrevisors“ oder des „Bücherrevisors und Treuhänders“ gesetzlich zu regeln. Die Treuhandgesellschaften hatten sich als Reaktion auf die kurz nach 1900 ent-standenen Bankentreuhandgesellschaften (BTG) gegründet. Da zwischen Banken und Industrieunternehmen enge wirtschaftliche und personelle Verflechtungen bestanden, gal-ten die BTG nicht als unabhängige Gutachter. Die BTG waren jedoch beim Staat und in der Publizistik hoch angesehen. Die erste Bankentreuhandgesellschaft, die von der Deut-schen Bank mitbegründete Deutsche Treuhand-Gesellschaft, hatte die materielle Bilanz-prüfung, die erstmals die Prüfung der Werthaltigkeit der Unternehmensvermögen beinhal-tete, kurz nach der Jahrhundertwende in Deutschland eingeführt.3
Berufsfremde beeinflussen den Wirtschaftsprüferberuf
Die Neue Institutionökonomie erklärt die Entstehung des Wirtschaftsprüferberufes – aus den zeitgenössischen wirtschaftlichen Gegebenheiten heraus – nicht. Die Interessenorga-nisationen der Banken und der Industrie lehnten die Einführung der aktienrechtlichen Pflichtprüfung ab. Obgleich sich zahlreiche Unternehmen seit Jahren freiwillig prüfen ließen, behaupteten sie, dass es nicht ausreichend qualifizierte Prüfer gebe. Bei der Kon-stituierung des Wirtschaftsprüferberufes in den Jahren 1930 und 1931 waren berufs-fremde Institutionen maßgeblich beteiligt: Vertreter der Spitzenverbände der Wirtschaft dominierten die „Hauptstelle für die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“, Hochschul-lehrer der Betriebswirtschaftslehre erhielten in diesem zentralen Berufsgremium hingegen keinen Sitz. Auch ein akademischer Abschluss war keine Voraussetzung für die Abnahme des Berufsexamens. Gleichwohl zeichnete sich ein, vor allem betriebswirtschaftliches, Studium, als Eintrittsvoraussetzung in den Beruf ab. Die „Hauptstelle“ hatte ihren Sitz zwar bei Deutschen Industrie- und Handelstag, doch die Mehrheit der IHK spielte für den Wirtschaftsprüferberuf kaum noch eine Rolle. Die überwiegend nicht akademisch ausge-bildeten Bücherrevisoren, die ihre Berufsausübung wegen der als Qualifizierung geltenden Beeidigung an die IHK gebunden hatten, wirkten zunehmend als Relikt vergangener Zeiten.4
Die Bedeutung der Bankentreuhandgesellschaften
Der klassische Bücherrevisor war eben nicht „die naheliegende Alternative“5, die das Gros der künftig einflussreichen Wirtschaftsprüfer stellte, das die aktienrechtliche Pflichtprüfung vornahm und die Berufsgestaltung beeinflusste. Träger des Wirtschaftsprüferberufes, der sich bis heute als „freier Beruf“ geriert, waren stattdessen, so meine These, lediglich deren akademisch ausgebildete Mitglieder, vor allem als Mitarbeiter großer Bankentreuhandgesellschaften. Sie dominierten den Beruf des Wirtschaftsprüfers, sie übernahmen das professionelle Auftreten der alten Verbände (Fachverband „Institut der Wirtschaftsprüfer“/IDW, Fachzeitschrift, Jahrestagungen, Kammer). Sie waren die Träger der Professionalisierung, sie nutzten die NS-Zeit als Emanzipationsphase.6
Forschungsansatz
Mein Forschungsprojekt untersucht die Verbindungen zwischen Bankentreuhandgesell-schaften und Konzernen im Zeitraum 1945 bis zum Ende der 1970er Jahre, als der deutschlandinterne Konzentrationsprozess der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) in die Suche nach internationalen Zusammenschlüssen von deutschen und ausländischen WPG überging und sich Wirtschaftsprüfer weltweit organisieren.7
Hierzu frage ich quantitativ danach, welche WPG welche großen Unternehmen prüften und prosopografisch nach Positionen von Wirtschaftsprüfer in Aufsichtsräten großer Firmen. Ferner untersuche ich, welche Aufgaben sie im Wirtschaftsprüferverband IDW übernahmen und wie das IDW Unternehmen betreffende Gesetzesvorhaben begleitete.
- Rechtsanwaltsordnung 1878, Prüfungsordnung für Ärzte 1893 [↩]
- Barth, Kuno: Die Entwicklung des deutschen Bilanzrechts und der aus ihm beruhenden Bilanzauffassungen, Bd. I handelsrechtlich, Stuttgart 1953, S. 51-56, Aktienrechtsnovelle 1884; Mittelsteiner, Karl-Heinz u. a.: Illustrierte Geschichte des steuerberatenden Berufes, Augsburg 1999, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, S. 112, 123, 130 Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch 1861, 131, 173, 178; Meisel, Bernd Stefan: Geschichte der deutschen Wirtschaftsprüfer. Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte vor dem Hintergrund einzel- und gesamtwirtschaftlicher Krisen, Köln 1992, S. 94-103 (Beeidigung), 124-128 (Diplom-Bücherrevisor); Mantel, Peter, Betriebswirtschaftslehre und Nationalsozialismus, Wiesbaden 2009, S. 21 [↩]
- Meisel, Geschichte, 1992, S. 129, 148, 154f, 175, Beigel, Rudolf: Treuhand-(Revisions-)Gesellschaften oder beeidigte Bücherrevisoren?, Berlin 1912, S. 20; Pothmann, Ute: Wirtschaftsprüfung im Nationalsozialismus. Die Deutsche Revisions- und Treuhand AG (Treuarbeit) 1933-1945, Essen, 2013, S. 25-27, 43f mit Literaturangaben. [↩]
- Löhnig, Volker: Der Wirtschaftsprüfer in der Krise der Weimarer Republik. Die Entstehung einer Profession [!] unter dem Einfluß von Interessengruppen, Köln 1999, S. 170, 172; Pothmann, Wirtschaftsprüfung, 2013, S. 105f [↩]
- Meisel, Geschichte, 1992, S. 1 [↩]
- Bezeichnenderweise gab in der NS-Zeit ein renommierter Einzelwirtschaftsprüfer, der bald darauf Vorstandsvorsitzender der staatlichen! Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Treuarbeit“ wurde, im IDW den Ton an, siehe Pothmann, Ute: „Ära Voss“ Zur Karriere des Wirtschaftsprüfers Dr. Wilhelm Voss (1896-1974) in der Konsolidierungsphase des NS-Regimes 1933/34, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 2017/1, 279-316, hier: S. 305f. Erst 1926 gründeten Bankentreuhandgesellschaften, auf Grund der Aktivitäten des VDB und Treuhandverbandes für eine gesetzliche Regelung des Berufes, eine eigene Berufsvereinigung. Im Hinblick auf ihre Beziehung zu den zu prüfenden Unternehmen verwundert es nicht, dass sie weder eine eigene Interessenvertretung als Berufsstand noch eine gesetzliche Berufsregelung für nötig erachteten. [↩]
- 1973 International Accounting Standards Committee/IASC (Bilanzierungsregeln), 1977 Weltwirtschaftsprüferverband/IFAC, 1978-1984 Umsetzung gesellschaftsrechtlicher EG-Richtlinien in deutsches Recht [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ute Pothmann (27. September 2018). Wirtschaftsprüfer – Vom Beruf zur Profession. Abgehört. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ah6i